Die Exekutive

In Deutschland sorgt ein umfassendes System dafür, dass der Rechtsstaat gut funktioniert und sich die Bürger darin sicher und gut aufgehoben fühlen. Eines der wichtigsten Mittel, die ein demokratisches Land dabei zur Verfügung hat, ist die Gesetzgebung. Diese regelt, was erlaubt ist und was nicht.

Die ausführende Gewalt

Ebenso dient das geltende Recht dazu, den Menschen zu helfen. Damit das Gesetz all diese Funktionen auch erfüllen kann, bedarf es unabhängiger Gewalten, die sich sowohl mit der Gesetzgebung und dem Vollzug als auch mit der Rechtsprechung beschäftigen und diese auch ausführen. Gerade die Exekutive hat dabei die Aufgabe, bei Bedarf sprichwörtlich in Aktion zu treten und die Einhaltung der Gesetze mit verschiedenen Mitteln durchzusetzen. Doch wer gehört zur Exekutive und mit welchen Mitteln wird „hart“ durchgegriffen? Wie in jeder anderen Gesellschaftsform auch, gibt es auch in einer Demokratie, wie sie in Deutschland herrscht, immer wieder schwarze Schafe, die der Meinung sind, das Gesetz gälte nur für die anderen. Doch selbstverständlich kann man mit solchen Menschen nicht friedlich zusammenleben und einfach nur hoffen, dass sie sich bessern.

Die Exekutive dient als Schutz für die Gesetzestreuen

Also bedarf es einer Gewalt, die in der Lage ist dem gesetzlosen Treiben Einhalt zu gebieten. Und genau an diesem Punkt kommt die Exekutive ins Spiel und greift ein. Die Exekutive wird dabei von der Bundesregierung, den Behörden des Landes, der Gemeinden und der Länder, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und dem Finanzamt verkörpert. Geht nun ein Bürger dieses Landes dazu über, gegen ein Gesetz zu verstoßen oder gar anderen Menschen Schaden zuzufügen, muss die Exekutive einschreiten und die gesetzestreuen Bürger vor dieser Person beschützen. Dies geschieht dabei meist in erster Linie durch die Polizei, die dafür verantwortlich ist, weitere Schäden zu verhindern und den Opfern Hilfe zu leisten. Bei Vergehen, die zwar keinen Personen schaden, dafür aber dem Staat zum Beispiel finanziell, tritt meist nicht sofort die Polizei in Erscheinung, sondern das Finanzamt oder auch die Staatsanwaltschaft. Egal welches Organ der Exekutive den ersten Schritt tut, bei einem Gesetzesverstoß wird im nächsten Schritt stets die Staatsanwaltschaft informiert und eine Anzeige erstattet.

Die Exekutive als Freund und Helfer

Danach ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das weitere Vorgehen zu bestimmen und gegebenenfalls den Vorfall an die Judikative, also an die Rechtsprechung, weiterzugeben. Diese entscheidet dann im weiteren Verlauf darüber, wie schwerwiegend der Verstoß war und welche Konsequenzen daraus folgen müssen. Sieht man sich einmal den Nutzen der Exekutive an, so kommt man schnell zu dem Schluss, dass ein friedliches Zusammenleben ohne diese Gewalt nicht machbar wäre. Sicherlich würden die Gesetze trotzdem bestehen bleiben, jedoch wäre niemand da, der auch für die Einhaltung dieser sorgt beziehungsweise bei Verstößen zur Tat schreitet. Gäbe es also die Exekutive nicht, wäre auch die Legislative, also die Gesetzgebung, relativ wirkungslos. In gleicher Weise kann man diesen Grundsatz auf alle drei Gewalten ummünzen, wodurch sich zeigt, dass alle drei unabhängigen Gewalten wichtig sind, um die staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Schließlich weiß niemand, wann die gesetzlose Seite zum Vorschein kommt!

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