Das Steuerrecht einfach erklärt
Das Steuerrecht macht in den Medien vor allem Schlagzeilen durch Steuerbetrüger, die ins Ausland flüchten, Konten in der Schweiz haben und deren Identität auf CDs an die Justiz ausgeliefert werden sollen. Neben der Regelung für Strafen ist das Steuerrecht in erster Linie jenes Teilgebiet der Rechtsprechung, welches die Erhebung und Festsetzung der Steuern regelt.
Der Ursprung
Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht noch Angelegenheiten der Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit gezählt. Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutete damals so viel wie Stütze und Beihilfe. Aus diesem Wortursprung lässt sich auch seine Bedeutung ableiten, denn Steuern dienen dazu, den Staat bei seinen Tätigkeiten und Pflichten zu unterstützten. Hierbei ist aber im Steuerrecht festgelegt, dass der Bürger für seine gezahlten Steuern keine direkten, sondern nur indirekte Gegenleistungen erhält wie etwa Straßenbau, Bildungseinrichtungen oder Schutz durch Polizei und Armee.
Unterschiede im Steuerrecht
Es gibt große Unterschiede zwischen den Steuerrechten der verschiedenen Staaten, doch in Europa wird Steuerrecht immer mehr von der EU bestimmt. Es gibt viele Steuerarten, wie beispielsweise Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Tabaksteuer oder Energiesteuer, von dessen Zahlung laut Steuerrecht kein Bürger ausgenommen ist. Das Steuerrecht regelt auch, wem diese Erträge zustehen, dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden. Über die Höhe und Ausdehnung dieser Steuer wird immer wieder diskutiert und je nach politischer Einstellung werden neue Steuerrichtlinien umgesetzt. Dies führt dazu, dass das deutsche Steuersystem und damit das Steuerrecht sehr komplex sind. Vergehen gegen das Steuerrecht werden in Deutschland teilweise sehr lasch geahndet, auch diese Tatsache ist des Öfteren Thema von öffentlichen Diskussionen. Wenn Sie Fachkundige Hilfe in Sachen Steuerrecht brauchen, können sie diese hier finden.
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