Gelangensbestätigung als umsatzsteuerlicher Nachweis
Es gibt neue Vorschriften im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer bei Lieferungen, die ins innereuropäische Ausland erfolgen. Bei diesen Lieferungen soll der Kunde im Ausland den Erhalt der Lieferung mit der sogenannten Gelangensbestätigung per Unterschrift bescheinigen. Die deutschen Unternehmen befürchten dadurch zusätzliche hohe Kosten.
Hintergrund
Die Neuregelung wird vom Bundesfinanzministerium vorangetrieben und ist ein deutscher Alleingang in der europäischen Union. Ziel der Regelung soll die Reduzierung von Belegen und die Schaffung identischer Belegnachweise für Beförderungs- und Versendungsfälle sein. Außerdem soll Umsatzsteuerbetrug verhindert werden. Die Gelangensbestätigung soll folgende Angaben enthalten:
- Adresse und Name Kunden
- Was wird geliefert? Wie viel? Bei KFZ die Fahrzeug – Identifikationsnummer nach § 1b Abs. 2 UStG
- Datum und Ort der Ablieferung im entsprechenden EU – Ausland
- Datum der Ausstellung der Gelangensbestätigung
- Kundenunterschrift
Die Gelangensbestätigung kann auch elektronisch übermittelt werden. Weitere Informationen finde Sie hier – Beispiele:
- Email
- PDF bzw. anderer Anhang
- als Fax
- als Download
- via EDI, d. h. via Datenträgeraustausch
Ohne Gelangensbestätigung – sofern dies im Vorhinein klar ist – müsste der deutsche Lieferant den Nettopreis zzgl. deutscher MWSt berechnen. Hat er für den Nettopreis geliefert und erhält keine Gelangensbestätigung, muss er die Umsatzsteuer auf den erzielten Nettopreis an das Finanzamt abführen.
Gelangensbestätigung – Risiken in der Praxis
Die Regelung ist am 1.1.2012 in Kraft getreten. Viele Unternehmer und Verbände haben bereits gegen die Neuregelung protestiert. Darauf haben die Finanzministerien die Übergangsfrist bis zur Einführung der neuen Nachweise auf den 30.6.2012 verlängert. Bis zu diesem Datum erfolgte Lieferungen können noch mit den bisher gültigen Nachweisen bescheinigt werden. Die Gründe für die Proteste sind verschieden. Zum einen wird die Erlangung der Gelangensbestätigung sehr teuer. Deutsche Unternehmen sprechen von landesweit zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe. Bei geschätzten 5 – 20 EUR pro einzuholender Gelangensbestätigung kommen bei größeren Unternehmen leicht mehrere Millionen zusätzlicher Kosten zusammen. Zudem haben ausländische Kunden keine Mitwirkungspflicht im Zusammenhang mit einem deutschen Steuergesetz. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen das Einholen der Gelangensbestätigung nicht möglich ist. Wenn etwa bei einem Reihengeschäft, der Kunde ein Zwischenhändler ist, der die Ware selber real nie erhält.
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