Rechtswissenschaften – Bei allem, was recht ist
Wer den Begriff Rechtswissenschaften hört, denkt dabei in erster Linie wahrscheinlich an das Gesetz im Allgemeinen. Dabei sind Rechtswissenschaften im Grunde genommen eine ganz eigene Abteilung und befassen sich mit allen Dingen, die zum Thema Recht gehören. Wie der Begriff dabei jedoch schon sagt, handelt es sich dabei um eine Wissenschaft, was bedeutet, dass hauptsächlich geforscht und geprüft wird.
Die Rechtswissenschaften
Der Hauptbegriff Rechtswissenschaften stellt dabei nur einen Oberbegriff dar und wird im Einzelnen in sechs Unterabteilungen gegliedert. Diese Abgliederungen befassen sich wiederum mit einzelnen Disziplinen und unterscheiden sich dabei im Wesentlichen durch die hierbei angewandten Methoden oder auch Forschungstaktiken. Um einen umfassenden Einblick in die Rechtswissenschaften zu bekommen, muss man sich zunächst die Untergliederungen der selbigen ansehen. Den Anfang macht dabei die Rechtsdogmatik, auch als Jurisprudenz bezeichnet. Diese befasst sich in der Hauptsache mit der Analyse der Rechtsquellen und bezieht sich dabei speziell auf die einzelnen Begriffe. Auch die systematische Durchdringung dieser Quellen gehört zur Rechtsdogmatik. Ziel und Sinn dieser Wissenschaft ist es, die Rechtsquellen zu interpretieren beziehungsweise eine Lückenfüllung vorzunehmen.
Die Facetten der Rechtswissenschaften
Der nächste Unterbereich der Rechtswissenschaften stellt die Rechtspolitik dar. Diese auch politische Jurisprudenz genannte Wissenschaft ist darauf ausgelegt, das zukünftige Recht zu gestalten. Um dies zu schaffen, bedient sich die Rechtspolitik der Untersuchung des bestehenden Rechts, im Hinblick auf die Möglichkeiten für eine Änderung oder dergleichen. Hierfür muss auch die Geschichte des Rechts mit einbezogen werden und auch Vergleiche beziehungsweise die Rechtssoziologie gehören dazu. Und dieser Punkt führt uns zur nächsten Unterteilung der Rechtswissenschaften, nämlich zur vergleichenden Rechtswissenschaft. Diese befasst sich mit der Vergleichung verschiedener Rechtssysteme und stellt diese in Beziehung zueinander. Nimmt man zum Beispiel ein Rechtsproblem und sucht in unterschiedlichen Regelungen nach einer Lösung dafür, kann man das als vergleichende Rechtswissenschaft bezeichnen. Eine Weitere dieser Untergliederungen stellt die Rechtsphilosophie dar. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine Methode der Rechtsprüfung, bei der man auf die Philosophie zurückgreift. Grundsätzlich werden hierbei in der Hauptsache Theorien aufgestellt, die mit der Vereinbarkeit des geltenden Rechts und den allgemeinen Ethikregeln in Relation gebracht werden. Eine sehr interessante Wissenschaft! Um die Reihe weiterzuführen, folgt im nächsten Schritt die Rechtsgeschichte.
Rechtswissenschaften und ihr Potenzial
Im Mittelpunkt dieser Wissenschaft steht die Forschung nach dem Ursprung von Recht und Ordnung in den einzelnen Gesellschaften. Dabei wird nicht nur das Recht vergangener Zeiten an sich untersucht, sondern auch die Einhaltung dieser Regeln beziehungsweise die Auswirkung auf die Menschen in der jeweiligen Gesellschaft. Zu guter Letzt gibt es noch die Rechtssoziologie in den Rechtswissenschaften. In diesem Bereich sieht man sich die sozialen Handlungen an, welche in der Gesellschaft im Bezug auf die geltende Rechtsprechung stattfinden. Das grundlegende Ziel der Rechtswissenschaften ist es, das Rechtssystem so gut wie möglich zu gestalten und vor allen Dingen auch Fehler darin rechtzeitig zu erkennen. Gerade in einer so facettenreichen Gesellschaft wie heute ist es sehr schwierig, rechtlich gesehen jedem Anspruch gerecht zu werden. Aus diesem Grund sind die Rechtswissenschaften auch von so großer Bedeutung für Politik und Gesellschaft.
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