Das Strafrecht – Wer das Gesetz nicht ehrt…

Wie in jedem anderen Land auch gibt es in Deutschland zahlreiche Gesetze, die dafür sorgen sollen, dass die Menschen in einem sicheren und ordentlichen Staat ihr Leben genießen können. Jedoch ist es auch hier wie bei kleinen Kindern, manchen Menschen sind einfach nicht in der Lage, die einfachsten Regeln zu beachten.

Das Strafrecht

Und so kommt es eben, dass neben den Gesetzen auch noch andere Niederschriften wie das Strafrecht nötig werden. Dieses Rechtsgebiet beschäftigt sich mit den folgen dessen, was menschliches Verhalten beziehungsweise schlechtes Verhalten alles anrichten oder bewirken kann. Da es niemand, jedoch insbesondere der Staat nicht dulden kann, dass die Gesetze eines Landes gebrochen oder schlichtweg nicht eingehalten werden, ist das Strafrecht so wichtig. Denn nur wohldurchdachte Konsequenzen können dafür sorgen, dass die Einsicht vielleicht doch irgendwann einmal kommt! Kommt das Strafrecht zum Einsatz, ist diesem Schritt meist ein Verbrechen beziehungsweise ein Gesetzesbruch vorangegangen. Aus diesem Grund gilt es zunächst einmal, die Einzelheiten zusammenzufassen und dem Kind einen Namen zu geben. Es muss also festgelegt werden, welchen Tatbestand man vor sich hat.

Wenn das Strafrecht zur Tat schreiten muss

Der Begriff der Tat zeigt dann auch das Spektrum an Möglichkeiten auf, die das Strafrecht in diesem Fall zu bieten hat oder anders gesagt vorgesehen hat. Eine der wichtigsten Grundlagen für einen eindeutigen Tatbestand ist die Schuldhaftigkeit. Es gilt also herauszufinden, ob der vermeintliche Täter auch wirklich Schuld an den Umständen hat und diese sozusagen herbeigeführt hat. Als nicht schuldhaft werden zum Beispiel oftmals Menschen eingestuft, die eine psychische Erkrankung haben und dadurch nicht Herr ihrer Sinne sind. Auch gilt es festzustellen, ob der beklagte der alleinige Täter beziehungsweise Haupttäter war oder ob sich lediglich eine Mittäterschaft ergibt. Je nachdem, was bei all diesen Überlegungen und Untersuchungen herauskommt, sieht das Strafrecht dann unterschiedliche Konsequenzen für den Beklagten vor. Das Hauptziel des Strafrechts ist es dabei, den Rechtsfrieden aufrecht zu erhalten und die Rechtsordnung zu sichern. Auch soll auf diese Weise eine potenzielle Gefahr ausgesondert werden, sollte es sich zum Beispiel um vielfache Wiederholungstäter handeln. Es gibt jedoch einen wichtigen Aspekt im Strafrecht, der da lautet, keine Strafe ohne Gesetz. Das bedeutet, dass zum Strafzeitpunkt ein entsprechendes Gesetz in Kraft gewesen sein muss.

Rache gibt es nicht im Strafrecht

Auch muss der Wortlaut dieses Gesetzes verständlich formuliert sein, sodass keine Missverständnisse entstehen können. Ebenso darf auch der Richter bei der Bemessung der Strafhöhe nicht auf etwaige vorangegangene Straftaten der Person eingehen, sondern stets nur das aktuelle Verbrechen beurteilen. Sinn und Zweck des Strafrechts ist nicht, einen Täter im wahrsten Sinne des Wortes zu bestrafen oder eine Tat zu rächen, sondern möchte eine Konsequenz auf eine Tat folgen lassen. Im Grunde genommen ist es ähnlich wie in der Erziehung, wo Kinder für ein bestimmtes Verhalten die Schlussfolgerung darauf erfahren. Sicherlich soll auch mit dem Strafrecht eine gewisse „Erziehung“ der Straftäter erreicht werden. In erster Linie jedoch versucht das Strafrecht, die innergesellschaftliche Ordnung zu wahren beziehungsweise zu sichern. Was dabei gerecht ist, liegt im Auge des Betrachters.

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