Die Exekutive

In Deutschland sorgt ein umfassendes System dafür, dass der Rechtsstaat gut funktioniert und sich die Bürger darin sicher und gut aufgehoben fühlen. Eines der wichtigsten Mittel, die ein demokratisches Land dabei zur Verfügung hat, ist die Gesetzgebung. Diese regelt, was erlaubt ist und was nicht.

Die ausführende Gewalt

Ebenso dient das geltende Recht dazu, den Menschen zu helfen. Damit das Gesetz all diese Funktionen auch erfüllen kann, bedarf es unabhängiger Gewalten, die sich sowohl mit der Gesetzgebung und dem Vollzug als auch mit der Rechtsprechung beschäftigen und diese auch ausführen. Gerade die Exekutive hat dabei die Aufgabe, bei Bedarf sprichwörtlich in Aktion zu treten und die Einhaltung der Gesetze mit verschiedenen Mitteln durchzusetzen. Doch wer gehört zur Exekutive und mit welchen Mitteln wird „hart“ durchgegriffen? Wie in jeder anderen Gesellschaftsform auch, gibt es auch in einer Demokratie, wie sie in Deutschland herrscht, immer wieder schwarze Schafe, die der Meinung sind, das Gesetz gälte nur für die anderen. Doch selbstverständlich kann man mit solchen Menschen nicht friedlich zusammenleben und einfach nur hoffen, dass sie sich bessern.

Die Exekutive dient als Schutz für die Gesetzestreuen

Also bedarf es einer Gewalt, die in der Lage ist dem gesetzlosen Treiben Einhalt zu gebieten. Und genau an diesem Punkt kommt die Exekutive ins Spiel und greift ein. Die Exekutive wird dabei von der Bundesregierung, den Behörden des Landes, der Gemeinden und der Länder, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und dem Finanzamt verkörpert. Geht nun ein Bürger dieses Landes dazu über, gegen ein Gesetz zu verstoßen oder gar anderen Menschen Schaden zuzufügen, muss die Exekutive einschreiten und die gesetzestreuen Bürger vor dieser Person beschützen. Dies geschieht dabei meist in erster Linie durch die Polizei, die dafür verantwortlich ist, weitere Schäden zu verhindern und den Opfern Hilfe zu leisten. Bei Vergehen, die zwar keinen Personen schaden, dafür aber dem Staat zum Beispiel finanziell, tritt meist nicht sofort die Polizei in Erscheinung, sondern das Finanzamt oder auch die Staatsanwaltschaft. Egal welches Organ der Exekutive den ersten Schritt tut, bei einem Gesetzesverstoß wird im nächsten Schritt stets die Staatsanwaltschaft informiert und eine Anzeige erstattet.

Die Exekutive als Freund und Helfer

Danach ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das weitere Vorgehen zu bestimmen und gegebenenfalls den Vorfall an die Judikative, also an die Rechtsprechung, weiterzugeben. Diese entscheidet dann im weiteren Verlauf darüber, wie schwerwiegend der Verstoß war und welche Konsequenzen daraus folgen müssen. Sieht man sich einmal den Nutzen der Exekutive an, so kommt man schnell zu dem Schluss, dass ein friedliches Zusammenleben ohne diese Gewalt nicht machbar wäre. Sicherlich würden die Gesetze trotzdem bestehen bleiben, jedoch wäre niemand da, der auch für die Einhaltung dieser sorgt beziehungsweise bei Verstößen zur Tat schreitet. Gäbe es also die Exekutive nicht, wäre auch die Legislative, also die Gesetzgebung, relativ wirkungslos. In gleicher Weise kann man diesen Grundsatz auf alle drei Gewalten ummünzen, wodurch sich zeigt, dass alle drei unabhängigen Gewalten wichtig sind, um die staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Schließlich weiß niemand, wann die gesetzlose Seite zum Vorschein kommt!

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Die Legislative

Gesetze sind in einer gut funktionierenden Gesellschaft die Eckpfeiler und sollen sicherstellen, dass alle Menschen friedlich und uneingeschränkt nebeneinander leben können. Rund um dieses Thema gibt es drei sogenannte Gewalten, welche jede für sich eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat.

Die Gewalten

So unterscheidet man zwischen der Legislative, also der gesetzgebenden Gewalt, der Exekutive, welche die ausführende Gewalt darstellt und der Judikative, also der Rechtsprechung. Im optimalen Fall arbeiten diese drei Gewalten Hand in Hand und schaffen so einen sicheren und ordentlichen Rechtsstaat. Nichtsdestotrotz kommt der Legislative dabei eine ganz besondere Bedeutung zu, da die Gesetzgebung die Grundlage für die anderen beiden Gewalten darstellt. Doch wie ist die Arbeitsweise der Legislative und wie entstehen Gesetze? Um zu verstehen, wie die Legislative funktioniert, muss man zuerst einmal wissen, wer sich mit der Ausführung der zu bewältigenden Aufgabe beschäftigt. In einer Demokratie, wie sie in Deutschland herrscht, ist das Parlament die treibende Kraft für die Legislative und hat zudem die Vorgabe, die beiden anderen Gewalten zu überprüfen. Unterschieden werden muss dabei zwischen der Bundesebene und der Landesebene.

Wie die Legislative funktioniert

Auf Bundesebene sind der Bundesrat und der Deutsche Bundestag dafür zuständig, sich über neue Gesetze zu beraten und bestehende Gesetze im Auge zu behalten beziehungsweise regelmäßig zu prüfen. Geht man auf die Landesebene, so ist hier das Landesparlament des jeweiligen Landes dafür verantwortlich, neue oder geänderte Gesetze auf den Weg zu bringen. Egal, ob auf Bundesebene oder auf Landesebene, stets müssen sich die politischen Organe dabei an die verfassungsmäßige Ordnung halten und alle Entscheidungen darauf ausrichten. In Aktion treten muss die Legislative dann, wenn die geltende Rechtsprechung Lücken aufweist oder sich durch neue Ereignisse eine Änderung der bestehenden Gesetze als nötig erweist. Wenn neue Gesetze erarbeitet werden müssen, hat die Legislative in erster Linie auch die Aufgabe, gewissenhaft die Formulierung dieser Gesetze zu erarbeiten und vor allen Dingen auch darüber Rat zu halten, wie das Gesetz am besten durchgeführt und vollstreckt werden kann. Geht es hingegen um die Änderung eines bestehenden Gesetzes, so muss die Legislative zunächst einmal das momentane Gesetz einer genauen Prüfung unterziehen und überlegen, wie die Änderung am sinnvollsten gestaltet werden soll.

Ohne die Legislative wäre die Ordnung dahin

Eines ist jedoch in beiden Fällen unabdingbar, das neue oder geänderte Gesetz sollte hieb- und stichfest sein, damit später keine unterschiedlichen Auslegungen zu Problemen führen können. Leider ist genau in diesem Punkt oftmals der Wurm drin und so finden immer wieder schwarze Schafe ein Schlupfloch, mit welchem sie sich die Gesetze einfach zurechtbiegen können. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass die Legislative neben der Exekutive und er Judikative eines der wichtigsten Mittel eines funktionierenden Sozialstaates ist. Diese sorgt für die essenziellen Regeln und überwacht deren Einhaltung. Diese Punkte kommen jedem einzelnen Menschen in einem Staat zugute und sorgen für ein Leben in Unversehrtheit und Sicherheit. Gäbe es keine Legislative, würde die Ordnung innerhalb eines Landes sehr schnell in sich zusammenbrechen und es brächen Chaos und Panik aus. Gesetze sind also für alle Menschen der Garant für Zufriedenheit!

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Die Judikative

Nahezu jeder Mensch kommt mindestens einmal in seinem Leben mit dem Gesetz in Berührung. Die einen sind dabei einfach auf die schiefe Bahn gerutscht, während die anderen als Opfer in Erscheinung treten. Aus diesem Grund gibt es in einer lebenswerten Gesellschaft auch immer unabhängige staatliche Gewalten, die in einem solchen Fall einschreiten und die weitere Vorgehensweise regeln.

Wenn die Mühlen der Judikative mahlen

Als unabhängige Gewalten in Deutschland fungieren dabei die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Während sich die Legislative mit der Gesetzgebung beschäftigt, ist es Aufgabe der Exekutive, die Einhaltung der Gesetze zu prüfen und im Falle eines Falles zu vollziehen. Nun stellt sich nur noch die Frage, was genau die Judikative bewirkt und welche Tätigkeiten in ihren Bereich fallen. Wer die Aufgabe der Judikative verstehen und erkennen möchte, muss zuerst einmal wissen, wer die ausübenden Organe dieser unabhängigen Gewalt sind. In Deutschland sind hierfür das Bundesverfassungsgericht, die Gerichte der Bundesländer und die Bundesgerichte verantwortlich. Diese sorgen dafür, das Recht bleibt, was Recht ist. In Aktion treten diese immer dann, wenn jemand gegen das Gesetz verstoßen hat oder sich eine Straftat zuschulden kommen lassen hat. Wer also zum Beispiel stiehlt, anderen Menschen körperlichen Schaden zufügt oder auch Steuern hinterzieht, verstößt damit gegen geltendes Recht und wird im ersten Schritt durch die Exekutive, also die ausführende Gewalt im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen.

Die rechtsprechende Gewalt

Je nach Schweregrad der Straftat muss nun durch ein weiteres Organ der Exekutive entschieden werden, ob die jeweilige Person eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt und in Gewahrsam genommen werden muss, oder ob derjenige bis zu seiner Strafe auf freiem Fuß bleiben kann. Selbstverständlich ist ein einfacher, kleiner Diebstahl noch kein Grund für eine Untersuchungshaft, ein Mord oder schwere Körperverletzung hingegen sehr wohl. Egal, ob der Gesetzesbrecher nun im Gefängnis ist oder nicht, im nächsten Schritt gehen die staatlichen Gewalten daran, den vorliegenden Fall zu prüfen und eine Anzeige zu stellen. Anhand dieser Anzeige wird dann die spätere Gerichtsverhandlung geführt, an deren Ende ein Urteil für den Angeklagten steht. Mit diesem Urteil wird praktisch die Strafe für das Vergehen festgelegt.

Ein Denkzettel von der Judikative

Auch beim Urteil richtet sich das Strafmaß danach, wie schwerwiegend die Straftat war und inwieweit die Gesellschaft mit diesem Menschen friedlich zusammenleben kann. So ist es selbstverständlich nicht tragbar, mit einem Mörder Tür an Tür zu leben und so wird hier mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Haftstrafe durch den Richter ausgesprochen. Wer einmal in die Mühlen der Judikative geraten ist, weiß sicherlich, dass ein gerichtliches Urteil einen mitunter ein ganzes Leben lang verfolgen kann. Aus diesem Grund ist es für jeden Menschen ratsam, sich einfach an die Gesetze zu halten und so gar nicht erst in diese Lage zu kommen. Schließlich gibt es die Gesetze eines Landes nicht umsonst, sondern aus gutem Grund. Zu guter Letzt liegt es auch an jedem einzelnen Bürger, ob die staatliche Ordnung funktioniert oder nicht. Da es hierfür keine Garantie gibt, sorgen Legislative, Exekutive und Judikative dafür!

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